=== Nur zu Dokumentationszwecken, enthält bestrittene Behauptungen ===

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder

Eine Mitgliederversammlung am 7. November findet nicht statt.
Die Einladung durch den 1. Vorsitzenden erfolgte ebenso wie der Vorschlag einer Tagesordnung ohne Zustimmung des erweiterten Vorstands und ist damit unwirksam (§ 10 Abs.2 der Satzung).

Der Vorstand des Fördervereins lädt Sie daher herzlich ein zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung
            am Do. 21. Nov 20:00 Uhr
im VHS-Seminarraum, Dr. Wintrich Str. 3, Ebersberg, Raum 403

Begründung

Am 7. Oktober 2024 wurde im Namen des VHS-Fördervereins vom 1. Vorsitzenden eine Vortragsveranstaltung durchgeführt. Die Veranstaltung widerspricht dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins.

Am 22. Oktober 2024 hat der 1. Vorsitzender zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung per Mail eingeladen.  Diese Einladung erfolgte formal und inhaltlich ohne Abstimmung mit dem Vorstand, sie ist daher unwirksam.

Um weitere Aktivitäten und Alleingänge zum Schaden des Vereins und der VHS zu verhindern ist ein Entscheid der Mitglieder notwendig.

Tagesordnung

    1. Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden

    2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit (auf der Basis der Mitgliederliste)

    3. Abberufung des 1. Vorsitzenden wegen wiederholten Verstoßes gegen die Vereinssatzung

    4. Weiteres Vorgehen, Neuwahl des Vorstands im 1. Quartal 2025

In dieser schwierigen Lage des Vereins hoffen wir auf ein zahlreiches Erscheinen.

Diese Einladung geht per E-mail an alle Mitglieder und via Post an diejenigen, die keine Mail-Adresse angegeben haben.

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich, nur Vereinsmitglieder haben Zutritt.

Mit freundlichen Grüßen

Silvan Rüegg
2. Vorsitzender
im Namen des erweiterten Vorstands