Der 2. Vorsitzende lädt aus und ein zur außerordentlichen Mitgliederversammlng am 21.11.
Sie beruft sich auf einen Beschluss auf einem Treffen von 4 Mitgliedern des erw, Vorstands, vorgeblich eine „Vorstandsitzung“.  Diese wurde nicht vom 1. Vorsitzenden (gem. §9.1) sondern vom Schatzmeister eilig 32 Stunden zuvor einberufen und ist daher nicht ordnungsgemäß.  Der angegebene Grund „Einladung“ hatte sich bereits erledigt und wurde bereits zuvor in Frage gestellt.

Zunächst gab es 10 konkrete Rückfragen, sie blieben unbeantwortet.