Protokoll der Mitgliederversammlung des Föv VHS Grafing e.V.
am 21.11.2024 20 – 22:30 Uhr
in Ebersberg, Dr. Wintrich-Str 3, VHS Raum 403
Teilnehmer: ca 68 (die Unterlagen befinden sich im Besitz des Schatzmeisters Birlauf)
Beim Einlass der Mitglieder wurden viele der neuen Mitglieder in einen Nebenraum verwiesen, da von Teilen der Vorstandschaft deren Teilnahme an der Sitzung, bzw. deren Abstimmungsrecht in Frage gestellt wurde. Bei Einlass bekamen ausschließlich Altmitglieder (Mitgliederliste mit Stand 03.11.2024) eine blaue Stimmkarte von den beiden Einlaßkontrolleuren ausgehändigt. Diese verfügten über 2 Listen, eine Mitgliederliste zum Stand 03.11.2024, aufgrund welcher die blauen Stimmkarten ausgehändigt wurden, und eine Liste mit 34 Neumitgliedern, die von Michael Springer und Klaus Birlauf (teilweise durch physisches Abdrängen) in den Nebenraum verwiesen wurden. Erstaunlicherweise wurden manche Neumitglieder durchaus in den Versammlungssaal gelassen. Nach einiger Zeit fanden die Ausgewiesenen einen Terrassenweg in den Versammlungsraum, wonach die Separierungsaktion abgebrochen wurde.
Sitzungsbeginn und Eröffnung der Versammlung war dann um ca.20.30 Uhr durch
1. Vorsitzenden Dr. Walter, nachdem zuvor der 2. Vorstand Silvan Rüegg seinerseits die Versammlung begrüßte und mit Verlesen seiner Sitzungsplanung begonnen hatte.
Dies wurde durch Zwischenrufe unter- und abgebrochen, durch Einwände und Fragestellungen aus Teilen der Vorstandschaft und Mitgliedern des FöV.
Es gab drei Einladungen mit unterschiedlichem Inhalt zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Es entstand eine sehr lebhafte Diskussion über Rechte und Befugnisse der Vorstandschaft unter allen Mitgliedern.
Mitglieder der Vorstandschaft forderten, dass die Neumitglieder, die nach dem 03.11.2024 Mitglied geworden waren, den Raum verlassen sollten, damit die Altmitglieder über die Absetzung von 1. Vorstand Walter alleine entscheiden könnten. Danach könnten sie gerne wieder an der Sitzung teilnehmen.
Der 2. Vorstand Hr. Silvan Rüegg erklärte: Der erweiterte Vorstand hat die Befugnis den 1. Vorstand abzuberufen, wenn durch dessen Handlungen Gefahr für den Verein besteht. Deshalb ist der erste Tagespunkt für heute die Abwahl des 1. Vorstandes Hr. Walter.
Begründung: Hr. Walter hätte alleine gegen den Verein und die erweiterte Vorstandschaft gehandelt. Neue Mitglieder sollen dafür kein Stimmrecht erhalten.
Zudem wäre Herr Walter nicht berechtigt gewesen, Neumitglieder alleine aufzunehmen.
Herr Walter erwiderte, dass er im Innenverhältnis Alleinvertretungsbefugnis hätte und sein Handeln satzungsgemäß §9.1 sei. Neumitglieder seien lt. Satzung aufzunehmen, wenn nicht schwerwiegende Gründe vorliegen, die gegen die jeweilige Person vorliegen. Herr Walter forderte Herrn Rüegg auf, gegen die einzelnen anwesenden Neumitglieder solche Gründe vorzubringen, was weder Herr Rüegg und auch sonst niemand im Saal konnte. Die einzigen Gründe, die genannt wurden, waren Wirren im Vorstand und Verein.
Frau Beer erklärte, dass durch die aktuellen Entwicklungen die Gemeinnützigkeit des FöV gefährdet wäre, weil die Förderungsgründe eine Trennung von Unterstützungsanteil und Durchführungsanteil bedingen. Es wurde auch behauptete, dass eine Vertretungsbefugnis keine Entscheidungsbefugnis sei.
Es entstand erneut eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit der neuen Mitgliedschaften und deren Stimmrecht. In diesem Zusammenhang auch über Inhalte und deren Auslegungen der Satzung des Fördervereines.
Der Ebersberger Altbürgermeister Vollhardt hielt einen Exkurs zur Geschichte des kommunalen Zweckverbandes und der Rolle des FöV darin, was sich lt. einem Neumitglied mit den von Herrn Walter zur Verfügung gestellten Informationen deckte.
Herr Vollhardt unterstellte Herrn Walter undemokratisches Vorgehen und empfahl ihm, einen eigenen Verein zu gründen.
Eine Frage war: Ist der FöV berechtigt, außerhalb der VHS eigene Aktionen wie bspw. den Vortrag am 7. Oktober zu organisieren.
Aufgrund der chaotischen Situation gab es immer wieder Zwischenrufe, die die Ernennung eines Versammlungsleiters forderten. Eine Einigung über die Stimmberechtigung kam nicht zustande.
Erneut entfachte die Diskussion, über die neuen Mitgliedschaften und deren Stimmrecht.
Die beiden Vorstände waren gegenteiliger Auffassungen. Es bestand hier Bedarf an Klärung, die aber nicht zustande kam.
Es kam der Vorwurf auf, dass die Neumitglieder aus wahltaktischen Gründen dem Verein beigetreten und von Herrn Walter als „Stimmvieh“ angeworben seien. Dem widersprachen einige der Neumitglieder vehement. Sie seien aufgrund der interessanten inhaltlichen Neuausrichtung dem Verein beigetreten..
Ein weiteres Argument war, dass der erweiterte Vorstand das Vertrauen der neuen Mitglieder benötige und dieses wäre nicht gegeben bei der Anzahl der Neuanmeldungen in so kurzer Zeit. Herr Walter sehe den FöV als eine Art Erbmonarchie. Gegenargument: Neue Mitglieder waren im FöV schon immer willkommen, unabhängig von ihrer Meinung und Neuaufnahmen haben in der Vergangenheit oft schon – mit Stimmrecht – am Tag der Versammlung stattgefunden.
Erneuter Meinungsaustausch der Vorstandschaft und Mitglieder, Vorlesen und Auslegungen von Paragraphen aus der Satzung des FöV über dessen Sinn und Zweck. Sowie Zitate von Regelungen bezüglich der Aufgaben des FöV innerhalb der VHS bzw. des kommunalen Zweckverbandes aus der Zweckverbandssatzung und deren Auslegung.
Diese führte auch Frau Dr. jur. Diekmann aus, ein Altmitglied der ersten Stunde – sie hatte die ZV-Satzung damals federführend erstellt. Sie sprach dem 1. Vorsitzenden die Alleinhandlungsbefugnis (§9.1) auch bei der Aufnahme von Neumitgliedern zu – sofern keine satzungskonformen Ablehnungsgründe gegen einzelne Anträge erkennbar sind. Sie erinnerte zudem an die besondere öffentliche FöV-Verantwortung die aus der ZV-Satzung erwächst die bürgerliche Mitgestaltung im Zweckverband und VHS ordnungsgemäß zu organisieren. Sie sah in der Satzung auch kein erkennbares Verbot für das Ausrichten von FöV-eigener Veranstaltungen. Hier bedarf es einer Interpretation, denn die Satzung erlaubt es nicht und verbietet es nicht. Erwähnt wurde, dass die Interpretation mit der Förderung der Musikschule kompatibel sein muss, die langjährig erfolgte, aber in der Satzung ebenfalls nicht erwähnt ist.
Teile des erweiterten Vorstands und der Altmitglieder blieb unverändert bei der Meinung, dass Dr. Walter eigenmächtig handelte, er habe die Satzung gebrochen und dem FöV geschadet. Deshalb sollte eine Abstimmung nur mit Altmitgliedern stattfinden, Die Abwahl durch die Altmitglieder mit den blauen Karten wurde wiederholt gefordert und wieder abgelehnt bzw. kam im Tumult nicht zustande.
Es kam die Frage auf: Worum geht es eigentlich? Wo ist dem FöV oder der VHS ein Schaden entstanden? Keine sachliche Antworten.
Zur Sprache kam die Sitzung des erweiterten Vorstands am 11.07., bei der die Idee aufkam und beschossen wurde, testweise eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen als FöV durchzuführen. Die knüpfte an die Referentenvorschläge an, die von der VHS (als „umstritten“) abgelehnt wurden (u.a. Prof. Meyen, Prof. Guerot). Auf die wiederholte Bitte wer genau vom erweiterten Vorstand von diesem Beschluss wusste, meldeten sich nur zwei. Daraufhin zitierte Dr. Walter das Ergebnisprotokoll von besagter Vorstandssitzung, bei der die anwesenden Vorstandsmitglieder diesem Vorhaben alle zugestimmt hätten.
Hr. Rüegg forderte dann alle Mitglieder mit blauen Wahlkarten auf, jetzt über die Abwahl von Hr. Walter abzustimmen, egal was passiert.
Daraufhin verließen gegen 22:15 Uhr ein Teil der Mitglieder den Versammlungsraum, offensichtlich mit der Absicht, die Abwahl im Nebenraum mit einer Allianz der Willigen zu erledigen. Was genau im Nebenraum passierte, wurde der Versammlung nicht bekannt.
Verblüfft verblieben im Versammlungsraum 39 Mitglieder, davon 9 Altmitglieder.
Herr Bross, ehemaliger 1. Vorsitzende, sagte, dass eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben sei, da Unklarheit über die Anwesenheit von dem für eine gültige Abstimmung notwendigen Fünftel aller Mitglieder bestand.
Die Adressaten des vorbereiteten Berichtes und der geplanten Aussprache waren teilweise weg und die Zeit weit fortgeschritten. Nach Beratung schloss der 1. Vorsitzende Dr. Walter die außerordentliche Mitgliederversammlung.
Er verwies auf die regulären Neuwahlen – voraussichtlich am 20.01.2025 – und äußerte die Hoffnung, dass diese geordneter ablaufen mögen.
Versammlungsende 22:25 Uhr
(gez. Helmut Lex, Günter Herrmann & Dr. Jörg Walter)