Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
hiermit lade ich Sie nochmal bestätigend zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
am Do. 21.11.24 20:00 Uhr (bzw. 19:43 Uhr *)
im VHS-Seminarraum, Dr. Wintrich Str. 3, Ebersberg, Raum 403
ein. Dies ist formal nötig, da die ersetzende Einladung durch den 2. Vorsitzenden vom 24.10. nicht der Satzung §9.1 entspricht. Durch einen VHS-Raum-Buchungsfehler bedurfte es sowieso einer zeitlichen Verlegung.
Der erweiterte FöV-Vorstand hatte im Juli gemeinsam und einstimmig beschlossen, einen kontroversen, dabei aber harmlosen “Testballon“ zu erproben. Die Entwicklung der letzten Wochen nach dem Vortrag von Professor Michael Meyen führte nun in eine Situation, die uns vor die große Herausforderung stellt, zu einem friedvollen, konstruktiven Miteinander zurückzukehren.
Es stehen Sorgen und Bedenken im Raum, die dringend gemeinsam erörtert werden sollten, damit wir an unserer einvernehmlich und in Ruhe bedachten Analyse und Reflexion festhalten können.
Wie Sie vielleicht den irritierenden Zeitungsberichten und Unterschriftenlisten mit verzerrenden, halbwahren Hintergrundberichten entnommen haben, wird mit viel Energie eine eindrucksvolle Stimmungskulisse erzeugt, die emotionalisierte Reflexe statt sachlicher Erörterung befördert.
Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie in Kürze auch unter https://foev-vhs-grafing.de/zur-sache/.
Es stehen zwei erstaunlich unterschiedliche Lesarten über die Ereignisse, Schäden und ggf. nötige Konsequenzen im Raum. Es gibt viel Gesprächsbedarf.
Auch wenn ausgehend von Seiten des 2.Vorsitzenden Alleingänge unternommen wurden, die ein Mindestmaß an Verhältnismässigkeit und nachvollziehbarer Begründung entbehren (- auch auf wiederholte Nachfrage), muss auf das von ihm formulierte Begehren „Abberufung des 1. Vorsitzenden“ reagiert werden. Daher folgende
Vorläufige Tagesordnung:
0. Start 19:43 Uhr mit Feststellung der (Nicht-)Beschlussfähigkeit und Vertagung auf 20:00 (*)
1. 20 Uhr: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Formalitäten
2.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2.2 Wahl des Versammlungsleiters (Vorschlag Paul Bross)
2.3 Beschluss der Tagesordnung und ggf. der Nichtöffentlichkeit einzelner TOPs
2.4 Wahl einer neutralen, professionellen Diskussionsmoderation (Vorschlag Sabine Kaiser, IHK Mediatorin) TOP
3. Bericht und Retrospektive unserer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 7.10. mit Prof. Meyen durch den 1. Vorsitzenden
4. gemeinsame Reflektion und Aussprache
5. Einladungswirren und Konsequenzen, Abberufung eines Vorsitzenden wegen Verstoßes gegen die Vereinssatzung
6. Weiteres Vorgehen, Neuwahl des Vorstands und der Zweckverbands-Delegierten im Blockverfahren am 20. Januar 2025
Die Sitzung ist öffentlich (d.h. sie startet zumindest öffentlich, siehe TOP 2.3)
Demokratie und bürgerliche Mitgestaltung, der Vereinskern, steht nun auf interessante Weise im Rampenlicht.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen
Dr. Jörg Walter
Förderverein VHS Grafing e.V., 1. Vorsitzender
*) TOP 0 stellt die Beschlussfähigkeit bei Minderzahl der anwesenden Mitglieder sicher.