Die Stellungnahme zu den SZ-Artikeln wurde sehr lang, da detailiiert auf Vorwürfe die in einem Mitgliderantrag zur meiner Amtsenthebeung niedergelegt sind und in der SZ vorab öffentlich wurden. Dies hat nicht nur meine Person verunglimpft sondern auch dem Ansehen des Vereins geschadet.
Zwecks besserer Lesbarbeit ist dies eine Auskoppelung aus der langen Gesamtstellungnahme siehe Gesamtgliederung.
Hier werden die speziellen Vorwürfe behandelt, die ich mir als 1. Vorsitzenden mit angeblich zu schulden kommen lassen habe und eine sofortige Amtsenthebung zu begründen versuchen.
- Handelt der 1. Vorsitzende satzungswidrig und auf eigene Faust?
- Nicht gemäß dem einstimmigen Vorstandsbeschluss?
- War die Einladung zur Mitgliederversammlung unzulässig?
Handelt der 1. Vorsitzende satzungswidrig und auf eigene Faust?
Im Juli wurde der erweitere Vorstand und Paul Bross, als Ex-Vorsitzender, der sich mit dem Thema Vereinsauflösung schon beschäftigt hat, eingeladen (krankheitsbedingt abwesend war der der 2.Vorsitzende Silvan Rüegg). Der Vorstand wurde über den frustrierenden Stand der Dozentenberatung informiert. Eine Nebenbemerkung, in der darauf hingewiesen wurde, früher hätte der FöV solche Veranstaltung selbst unternommen, wurde enthusiastisch aufgenommen und in den Beschluss geformt, einen solche “umstrittenen” Referentenvortrag mit anschließender (idealerweise Podiums-)Diskussion als Testballon zu versuchen.
Alle Anwesenden stimmten zu. Zustimmung fand auch der Vorschlag, dies gemeinsam mit einer noch zu gründenden Transition-Town-nahen Initiative zu veranstalten. Im Nachhinein wird von einem Beisitzer irrtümlich behauptet, das “Podium” stelle eine vereinbarte, wesentliche (d.h. alles entscheidende Einschränkung) dar.
In der Praxis stellte sich die Variante Diskussion mit-Podium als für dieses Thema suboptimal heraus und wurde zugunsten einer professionellen Moderation des Diskussionsteils fallengelassen.
Die Vorgespräche liefen überraschend schnell positiv, es fanden sich Raum, Zeit, Thema und Referent zusammen. Zwischen der email an den Vorstand (am 7.9.) mit präziser Kurzbeschreibung der geplanten Veranstaltung (zum 7.10.) und der email-Einladung der Mitglieder (am 29.9.) lagen 22 Tage in denen nur Paul Bross aktiv nachgefragt und beim Einladungstext mitwirkte. Trotz Aufforderung zur Mitgestaltung („Jetzt geht’s an Plakat, Einladung, Logo gestalten, produzieren, Verteiler erweitern und verteilen.“) meldete sich kein anderer – weder Einwand noch Widerspruch, noch bot jemand Mithilfe an.
Statt des Vorwurfs des Alleingangs des 1. Vorsitzenden ist festzustellen, dass hier umgekehrt, der 1. Vorsitzende vom restlichen erweiterten Vorstand eigentlich allein gelassen wurde, den gemeinsamen Beschluss umzusetzen.
Der Vorwurf er handelte im „Alleingang“ und „auf eigene Faust” ist daher eine völlig irreführende und falsche Tatsachenbehauptung.
Nicht gemäß dem einstimmigen Vorstandsbeschluss?
Der Vorwurf, die Organisation sei nicht vereinbarungsgemäß erfolgt, muß überraschen. Nach mehr als drei Wochen Stilschweigen des erweiterten Vorstands musste nicht davon ausgegangen werden, dass die einvernehmliche Beschlussfassung über die Veranstaltung nachträglich getilgt werden sollte. Hierzu hätte dieser sich konkret äußern müssen. Das heißt, das wochenlange Schweigen des erweiterten Vorstands kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass eine nachträgliche Distanzierung vom einvernehmlichen Beschluss erfolgen sollte.
Der Einwand, der Beschluss sei vereinbarungswidrig umgesetzt worden („Vortrag mit Diskussion“ statt „Vortrag mit Podiumsdiskussion“), verfängt nicht. Die Organisationsvariante mit-Podium stellt ein zu vernachlässigendes Kriterium dar. Dass die Einwände gepaart sind mit dem Desinteresse den Vortrag zu verfolgen, macht deutlich, dass es überhaupt nicht um die Qualität der erfolgten Diskussion geht.
Im übrigen impliziert dieser Einwand vereinbarungswidriger Beschlussfassung das Eingeständnis der mittlerweile bestrittenen ordnungsgemäßen Beschlussfassung.
Im Gegenteil steht die Frage im Raum, in welchem Umfang Silvan Rüegg gegen den einstimmigen Vorstandsbeschluss verstieß. Gemeinsam mit zwei Beisitzern schickte er an alle Mitglieder ein irritierendes, nicht nachvollziehbar begründetes Distanzierungsschreiben, das nachweislich Mitglieder vom Besuch der Veranstaltung abhielt.
Er engagierte sich für die medienwirksame „Bunt-statt-braun“ Gegendemonstration und lehnte den eigenen Augenschein der Veranstaltung ab. Statt der angestrebten, ergebnisoffenen Prüfung propagierte er Vorurteile gegen den Referenten.
Damit wich der 2. Vorsitzende massiv vom gültigen Vorstandsbeschluss ab.
War die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung (aMV) unzulässig?
Satzungsgemäß wurde das Anberaumen einer aMV durch mündliche Abstimmung von der Mehrheit des erweiterten Vorstand einstimmig beschlossen. Der Grund lag in der Klärung der divergierenden Einschätzungen über unseren “Testballon” vom 7.10. Auch wenn von der Satzung nicht explizit gefordert, wurde das Datum, die (formlose) Tagesordnung und Begründung nicht vom erweiterten Vorstand beschlossen, sondern vom 1.Vorsitzenden festgelegt. Obwohl dieser Vorgang de jure (§9.1 und BGB §36) ordnungsgemäß erfolgte, wäre eine formale Abstimmung über Details in der inhaltlich angespannten Situation zweifellos angebrachter gewesen.
Die Behauptung die Einladung sei grob satzungswidrig erfolgt, trifft daher nicht auf die am 22.10. versandte zu – allerdings auf die dann erfolgte, ersetzende Einladung von Silvan Rüegg vom 24.10., da er als 2. Vorsitzender im Innenverhältnis nicht handlungsbefugt ist (gemäß §9.1 nur im Ausnahmefall, der nicht zutraf).
Am Abend des 23.10 fand ein Treffen von vier Mitgliedern des erw. Vorstands statt. Geladen wurde zur “Vorstandssitzung” – satzungswidrig (§9.1) vom Schatzmeister mit nur 32 Stunden Vorlaufzeit. Der Grund, “Beschluss der Einladung zur aMV”, war bereits hinfällig, da erledigt. Protokolliert wurde eine sogenannter “Vorstandsbeschluss” mit dem Inhalt (1) einer ersetzenden aMV-Einladung mit dem Bestreben meine Amtsenthebung wegen nicht benannter Satzungverstöße zu erwirken. Eine Auswertung des “Testballons” wurde nicht vorgesehen. (2) Forderung nach Löschung der Seite https://foev-vhs-grafing.de/zur-sache/ um einem nicht näher benannten Klagerisiko von Seiten des Zweckverbandes wegen (nicht näher benannten) schädlichen Inhalts zu entgehen.
Dies deutet einen (ziemlich wirksamen) Einschüchterungsversuch von Seiten der VHS+ZV an. (Meine Anfragen um Stellungnahme blieben bislang unbeantwortet.) Da das private Treffen keine beschlussfähige Sitzung war, konnte es auch keine bindende Wirkung erzeugen.
Die mehrfachen Bitten nach Beantwortung von 10 konkreten Fragen an die unterzeichnenden Vorstände, zu Beweggründen ihres Vorgehens, blieben unbeantwortet. Versuche, eine möglichst friedliche aMV-Planung zu erreichen, fanden kein Gehör.
Ein Teil des erweiterte Vorstand erweist sich inzwischen als dysfunktional (festzustellen an verschworener Fraktionsbildung mit Antwort- und Gesprächsverweigerung, Winkelzügen statt Gespräch, keiner Rücksichtnahme auf Schäden und satzungswidrigem Verhalten).