Folgede email wurde an die unterzeichnende Vorstände am 25.10. nach Versandt der alternative Einladung (SR). Sie listet 10 Fragen, die bislang erstaunlicherweise keine Antwort fanden.
Lieber Silvan und lieber Michael,
liebe Rebellen,
bei der Raumreservierung 7.11. für die aMV ergab sich ein Buchungsfehler bei der VHS, der Termin ist plötzlich anderweitig belegt. Zufälle gibt’s.
Der Termin 21.11.24 ist auch gut, Danke soweit.
Euer Vorgehen befremdet mich sehr. Eure implizierten Vorwürfe sind erheblich, daher fordere ich deren detaillierte Begründung
bis zum Montag, den 28.11.24
Ich bitte auf folgende Punkte einzugehen:
1) Warum soll es keinen Beschluss der aMV gegeben haben?
Ich widerspreche nochmals und beziehe mich auf mündliche Abfragen von SR, HL, MS, KB (+JW = Mehrheit des erw. Vorstandes) ob eine aMV anberaumt werden soll und ob dazu eine extra Vorstandssitzung als nötig erachtet wird. Alle Befragten wollen eine aMV und VS war unnötig = einstimmig einig. (*)
Das ist für mich ein hinreichender, eindeutiger Beschluss, der §10.2 erfüllt. Wer bestreitet diesen?
2) Was genau soll beschlusswidrig sein?
Bem.: Eine Änderung vom beschlossenen Wunsch nach ‚Vortrag mit Podiumsdiskussion‘ auf ‚Vortrag mit Diskussion‘ ergab sich aus dem Vorgespräch mit dem Referenten (was hat sich bewährt und was nicht) und der Nichtverfügbarkeit geeigneter Podiumskandidaten für diese Vortragskontext. Für mich ist der Sinn des Beschlusses nicht das Podium per se, sondern das Diskutieren eines relevanten Themas (von dem einige nun meinen, dies sei ungehörig und müßte vom FöV+VHS gecancelt werden – was indirekt auch Diskussionsthema war und ist).
Zwischen Protokollversand am 7.9. mit konkreter Definition der geplanten Veranstaltung und dem Einladungsversand (am 29.9.) hat sich kein anderer Vorstand zu Wort gemeldet.
Geschweige denn zur Tat gemeldet – trotz der schriftlichen Aufforderung bei der Logo-, Einladungs-, Organisationsgestaltung mitzuwirken.
In den 22 Tagen hat kein Einziger von euch Vorständen Einspruch erhoben, dass diese Veranstaltungskonstellation unakzeptabel sei.
Also wieso jetzt?
Wo blieb eure Mitwirkung?
Wo blieb den der rechtzeitige Widerspruch, lieber Michael?
4) Wieso soll Gestaltabstimmung mit dem gesamten Vorstand formale Pflicht sein?
Für die Gestaltung der Einladung und Organisation einer Veranstaltung ist der 1. Vorsitzende im Innen- und Außenverhältnis auch allein handlungsbevollmächtigt (Satzung §9.1). Das ist auch Usus im FöV.
Ferner birgt dies folgenden Widerspruch: beim Vorwurf an einen anderen Vorstand ‚Nichtabstimmung-im-Vorstand‘ via ‚Nichtabstimmung-im-Vorstand‘ – also ohne ernsten Klärungsversuch innerhalb des Vorstandes – da beißt sich die Katze irgendwie schmerzhaft in den Schwanz. Das ist – zurückhaltend formuliert – nicht plausibel.
Usus im FöV sind definitiv nicht Emails und Beschlüsse, die klar gegen den Vorsitzenden oder Aktionen die gegen Vorstandsbeschlüsse – gar einstimmige – gerichtet sind, zu unternehmen. Im Gegenteil, das sind ernsthafte Störungen des Vereinsfriedens!
4) Was ist der angebliche Schaden an der VHS?
5) Was ist der angebliche Schaden am Förderverein?
6) Was sind die angeblichen schädlichen Alleingänge des 1. Vorsitzenden?
7) Was soll der Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit an der aMV sein?
Bisherige MV waren immer offen – bisher konnte nur die MV die Nichtöffentlichkeit (mindestens in Teilabschnitten) beschliessen.
8) Warum soll die Seite https://foev-vhs-grafing.de/zur-sache/ vom Netz?
Sie ist Hintergrundinformation für die Einladung zu aMV und bietet den Mitgliedern schon mal die Chance sich selbst ein tieferes Bild zu machen, wer hier was tut/sagt/behauptet und was der Referent wirklich sagt/schreibt/meint.
9) Was an der Einladung zur Veranstaltung hat genau eure Empörung ausgelöst?
Was war die (fehlende) Begründung der Distanzierungsemail von SR et al (die am 6.10. erhebliche Irritation und Verwirrung bei den Mitgliedern ausgelöst hat und nachweislich zu Nichtteilnahmen führte)?
Die schriftliche Anfrage eines Mitgliedes (Tilmann Faul an SR) nach den genauen Gründen möchte ich jetzt auch bitte schriftlich beantwortet haben.
10) Wieso sollen Beschlüsse einer konspirativen Vorstandssitzung,
a) deren Einladungsgrund (unbeantwortet) bestritten wurde und
b) mit einer Einladungsfrist von nur zwei Tagen
[ c) und der Schatzmeister nicht satzungsgemäß – ohne Handlungsbefugnis – einläd ]
formal überhaupt gültig sein?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jörg Walter
On 25 Oct 2024, at 10:07, Michael Springer wrote:
im Anhang das Protokoll der Sitzung
Mit freundlichen Grüßen
Michael Springer
<Protokoll VS FöV VHS Grafing 23.10.2024 sr.docx>
Protokoll der Vorstandssitzung des Fördervereins (FöV) der VHS Grafingam 23.10.2024 im Restaurant Akropolis, Ebersberg, Beginn 18.15 Uhranwesend: Klaus Birlauf, Peter Murr, Silvan Rüegg, Michael Springer
entschuldigt: Hermine Lutz
nicht erschienen: Heinrich Preitnacher, Dr. Jörg WalterDie folgenden Punkte wurden von den vier anwesenden Vorstandsmitgliedern, also mit Mehrheit des erweiterten Vorstands, einstimmig vereinbart:
- Mitgliederversammlung
Festgestellt wurde, dass die Einladung und die Tagesordnung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung (ao MV) am 7.11., die JW verschickt hat, nicht mit dem Vorstand abgesprochen war und deshalb unwirksam ist. Außerdem war der Vorlauf zu kurz.
SR vereinbart einen neuen Termin und Raum mit der VHS, möglichst am 21. oder 22.11.24
SR erstellt und verschickt eine neue Einladung zu einer ao MV. Diese wird nicht öffentlich, also nur für Mitglieder des FöV zugänglich sein. Eine Einlasskontrolle wird stattfinden. Auch keine Presse.
TOP:
- Abberufung des 1. Vorsitzenden Dr. Jörg Walter
Begründung: Vertrauensverlust wegen eigenmächtigen Verhaltens gegen die Ziele des FöV - Turnusmäßige ordentliche Mitgliederversammlung im 1. Quartal 2025 mit Neuwahl des Vorstands. Bis dahin übernimmt der 2. Vorsitzende SR die Vereinsgeschäfte.
- Links auf der Homepage des Fördervereins
JW wird aufgefordert, binnen einer Woche nach Versand dieses Protokolls auf der Webseite des FöV den Link „Einladung zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Medien und Macht„ am 7.10.2024“ und die zugehörige Seite „zur-sache“ zu löschen. https://foev-vhs-grafing.de/zur-sache/
Begründung: die Veranstaltung und die zugehörige Einladung waren in der Form nicht mit dem Vorstand abgesprochen und verstoßen gegen die Ziele des FöV. Außerdem führen die von JW eingefügten Links auf fremde Seiten möglicherweise zu einer Klage des Zweckverbands gegen den FöV wegen Verunglimpfung der VHS.
Ende der Sitzung um 19.10 Uhr
Michael Springer