Aus der Mitgliedervesammlung heraus verliessen 26 Altmitglieder den Sitzungsraum, gingen ins Nebenzimmer um „ihr Vorhaben“, die ausschliessliche Amtsenthebung des 1. Vorsitzenden zu betreiben. Trotz massiver Verletzung von rechtstaatlichen Prinzipen wird fälschlich behauptet, alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Dies wird auch in der SZ so einseitg berichtet, ungeachtet dass mehrere Widersprüche von langjährigen Mitgliedern vorliegen, aber ignoriert werden. Dies muss nun von berufener Stelle geprüft werden.
Zum Vergleich das Protokoll der Sitzung im geladenen Raum 403 mit dem tatsächlichen Beginn gegen 20 Uhr
Protokoll der nichtöffentlichen, außerordentlichen Mitgliederversammlung des FöV VHS Grafing am 21.11.2024 (in den Räumen der VHS Ebersberg, Dr. Wintrich Str. 3, Ebersberg)
Beginn: (20:00 Uhr) Versammlungsbeginn 22:15 Uhr Ende: 22:45 Uhr
Anwesende: 26 stimmberechtigte Mitglieder
Helmholz Udo, Linschmann Elfriede, Murr Peter, Haslbeck Editha, Wegemann Elisabeth, Eichner Michael, Sarnowski von Angelika, Sudar Heiko, Linschmann Wolfram Vollhardt Hans, Schütze-Nöhmke Uthild, Lutz Hermine, Deller-Leppert Barbara, Birlauf Klaus, Bauer Ursula, Birlauf Brigitte, Rahner Jürgen, Springer Michael, Ottinger-Fröhlich Marlene, Nave Jens, Brand Johann, Fröhlich Heinz, Rüegg Silvan, Klausnitzer Werner, Nave Yukiko, Beer Hannelore
Versammlungsleitung: Silvan Rüegg / Werner Klausnitzer Schriftführer: Michael Springer
Tagesordnung
- Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit(auf der Basis der Mitgliederliste)
- Antrag 1. Abberufung des 1. Vorsitzenden wegen wiederholten Verstoßes gegendie Vereinssatzung
- Antrag 2. Stimmberechtigung von Neumitgliedern
- Antrag 3. Nutzung und Verlinkungen auf der Homepage des Vereins
- Weiteres Vorgehen, Neuwahl des Vorstands im 1. Quartal 2025
Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde nach §10 (2) der Satzung mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 ordnungsgemäß eingeladen mit der vorläufigen Tagesordnung.
0. Erläuterung der Gründe für den verzögerten Beginn der außerordentlichen Mitgliederversammlung
Die nichtöffentliche Sitzung konnte nicht pünktlich wie geplant um 20 Uhr beginnen, da der 1. Vorsitzende zeitgleich zu einer (nicht mit dem Vereinsvorstand abgestimmten) öffentlichen Parallelversammlung zur selben Zeit am selben Ort eingeladen hatte. Zu dieser Parallelveranstaltung erschienen Personen, die der 1. Vorsitzende ohne Abstimmung und Genehmigung des Vorstandes satzungswidrig zu neuen Vereinsmitgliedern zu erklären versuchte, sowie mindestens ein Gast, der zu einer vorgeblich öffentlichen Versammlung erschienen war.
Im Raum befanden sich somit 36 Vereinsmitglieder und 32 andere Personen. In der bewußt vom 1. Vorsitzenden herbeigeführten unübersichtlichen Situation konnte über den Zeitraum von zwei Stunden keinerlei Einigung erzielt werden (Status/Stimmberechtigung dieser 32 vom 1. Vorsitzenden satzungswidrig zu Neumitgliedern erklärten Personen, kein Konsens zur Versammlungsleitung).
Die außerordentliche Mitgliederversammlung nach §10(2) konnte daher zunächst bis 22.00 Uhr nicht eröffnet werden. Es wurden daraufhin alle regulären Vereinsmitglieder eingeladen, in den Nebenraum innerhalb des VHS-Seminarbereichs zu kommen, um die außerordentliche Mitgliederversammlung nach über zweistündiger Störung und Verzögerung §10(2) in ihrem satzungsgemäß nichtöffentlichen Charakter beginnen zu können.
Zu 1.: Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden
Eröffnung 22:15: Silvan Rüegg, der 2.Vorsitzender des Vereins, begrüßt die Mitglieder und eröffnet die nichtöffentliche außerordentliche Mitgliederversammlung.
Zu 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit (auf der Basis der Mitgliederliste)
Nach Prüfung der anwesenden Personen wurde der Mitgliedsstatus und die Stimmberechtigung der Anwesenden bestätigt. Die Beschlußfähigkeit laut Vereinssatzung wurde festgestellt.
Als Versammlungsleiter wurde Herr Klausnitzer vorgeschlagen und bestätigt.
Die Tagesordung für die Sitzung wurde verlesen und ohne Änderungsanträge verabschiedet.
Zu 3. Abberufung des 1. Vorsitzenden wegen wiederholten Verstoßes gegen die Vereinssatzung
Der Antrag auf Abberufung des 1. Vereinsvorsitzenden Herrn Dr. Jörg Walter wurde vorgetragen, erläutert und begründet. Es folgte eine geheime Abstimmung unter den Mitgliedern mit Prüfung der Stimmberechtigung.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde mit 24 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Der 2. Vorsitzende gab bekannt, dass auf der Basis dieses Mitgliedervotums Herr Dr. Jörg Walter mit sofortiger Wirkung von seinem Posten als 1. Vorsitzender des FöV VHS Grafing abberufen ist.
Zu 4. und 5.
Wegen der fortgeschrittenen Zeit wurde auf die Behandlung der TO 4. und 5. verzichtet.
Zu 6. Weiteres Vorgehen, Neuwahl des Vorstands im 1. Quartal 2025
Der 2. Vorsitzende Herr Rüegg gab bekannt, dass umgehend satzungskonform §9(4) im erweiterten Vorstand über die Vertretung entschieden wird und die nachfolgend notwendigen rechtlichen Schritte erfolgen werden.
Er kündigt an, dass die nächste reguläre Mitgliederversammlung mit Neuwahlen im ersten Quartal 2025 stattfinden wird.
Herr Rüegg dankt allen Mitgliedern für ihr Kommen und ihre Geduld und beendet die Sitzung um 22:45.
Grafing, den 23.11.2024 gez. Silvan Rüegg gez. Michael Springer (2. Vorsitzender) (Schriftführer)