Bericht von der ausserordentlichen Zweckverbands-Vollversammlung am 8.1.25:

Es wurde die Verstümmelung des FöV innerhalb des Zweckverbands mit zwei Gegenstimmen beschlossen.

Das ZV-Satzungsänderungs-Quorum von 3/4 wurde auf 2/3 mit 6 (von 8) FöV-Delegierten-Stimmen gesenkt und damit die wichtige FöV-Sperrminorität final zerstört (§18).
Die sichere Sperrminorität basiert auf 1/3 satzungsbedingtes Stimmgewicht des FöV (§8, 1/3 > 1-3/4, 33%>25%) und wurde ursprünglich mit grossen Anstrengungen durch die FöV-Gründer gegen den Widerstand der Gemeinden erkämpft.   Wozu?  Um die bürgerliche Mitgestaltung – die Rolle des FöV im ZV – nachhaltig vor der verbreiteten Mentalität Wer zahlt bestimmt die Musik” zu schützen.
Der Grundgedanke war und ist:  Die zu verteilten Steuern (=Fördergelder) zahlen alle Bürger und nicht die Gemeindevertreter (allein).  Alle die, die sich um die inhaltliche Mitgestaltung als mündige Bürger kümmern mögen, tun dies via dem unabhängigen FöV VHS (§3) – die Gemeindevertreter haben meist ganz andere primäre Interessen und Aufgaben.
Nun, unser Sperrminoritäts-Schutz wurde demontiert.  Einer weiteren Marginalisierung des FöV ist jetzt Tür und Tor geöffnet.
Dies stellt eine massive Schwächung des Vereins dar.   
Fürs Protokoll, dies verdanken wir:  Silvan Rüegg, Udo Helmholz, Michael Springer, Klaus Birlauf, Hermine Lutz und Peter Murr.
Dies obwohl u.a. Elke Diekmann, die Hauptautorin der Satzung, in einer sehr deutlichen Klarstellung alle Verbandsräte über diese mögliche Schwächung informierte und zur Nein-Stimmabgabe aufgeforderte.
Zudem wurde auch die FöV Vertretung für den ZV-Aussschuss um 1/3 reduziert.

Für den FöV traten leider nur Heinrich Preitnacher und Jörg Walter ein.

[[ Einschub:
Eine weitere Schwächung des Vereins ist die Blockade des Prüfungsbegehrens der eindrucksvollen, aber völlig abwegigen Abmahnung des FöV durch den ZV.  In Zusammenarbeit mit Dr. Elke Diekmann hat der 1. Vorsizende die Rechtsaufsicht des Kummunalwesens im Landratsamt ersucht, das ungeheuerliche Vorgehen von Eglauer/Proske zu prüfen.
Silvan Rüegg intervenierte und stoppte damit den Prüfungsvorgang zur Aufhebung der Abmahnung.
Der (2. und vorgeblich 1.) Vorsitzende des FöV stoppt also die Abwendung einer weiteren Schwächung des Vereins.
Diese unheuerlichen und völlig unnötigen Schwächungen rufen nach vereinsinterner Aufklärung und Rechenschaft.
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Zurück zur Vollversammlung:
Der Aufhänger der Satzungsänderunganstregung war, dass Delegierte nun eine Frauenquote von mindestens 50% haben sollen.  Die frühere Frage, wie sich “mindestens” überhaupt begründet, fand keine Resonanz und Antwort.  Der Namesbezeichnung der VHS, der Musikschule und des ZV wurde ersetzend „Ebersberger Land“ zugefügt.
Abschliessend hielt Martina Eglauer eine vorbereitete Rede und informiert wie die VHS Programmgestaltung unternimmt.  Darin kam u.a. vor: es gibt kein Platz für Verschwörungstheorien und das voraussetzende Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Jörg Walter konnte in Ruhe zwei Punkte anmerken:
Das (1)  “Verschwörungstheorien“ (VT) nicht klar definiert sind und zeitlich variabel zugeordnet werden. Beispielsweise gab es VT, die vor einem Lockdown warnten,  VT die vor einer Impfpflicht warnten,  VT die vor mangelhaften Test von Impfstoffen warnten  und VT die vor erheblichen Nebenwirkungen warnten.  Alles heftig verschriene und bekämpfte VT, die sich nach einiger Zeit als wertvolle Warnrufe herausstellten, die viel zu spät und viel zu wenig gehört wurden.
[Bem: Somit ist die Positionierung generell gegen VT objektiv logisch unzureichend.  Man bekennt sich dann also konform zu leit-medialen Attribuierungen, (z.B. VT oder “umstritten”, etc.) die irgendjemand Einflussreiches auf den Weg bringt und intensiv propagieren kann.  Der Effekt ist Ausgrenzung und Zensur gleich.  In anderen Worten: man folgt der Meinungslenkung – und wo bleiben die mündigen mitgestaltenden Bürger? ]
Dr. Jörg Walter erinnerte (2) an den Ausgangspunkt des aktuellen Debakels, der Entscheidung über den Vortrag von Prof Meyen am 8.10. und Vorwürfe ihmbezüglich.  Er legte kurz das anhängige Disziplinarverfahren von Prof Meyen dar und ordnete ein:
(i) Die Übergabe der auf seiner Lesereise (von anderen) gesammelten Spenden an den Rechsbeihilfe-Verein “Rote Liste” macht ihn weder zum Links- noch Rechtsradikalen – auch nicht wenn die “Rote Liste” wohl durch Unterstützung von Linksradikalen die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes erweckt hat.  [Muss man den Verfassungsschutz-Bericht eigentlich vorher kennen?]
(ii) Der „Demokratische Widerstand” entstand 2020 und publizierte lange Zeit als die auflagenstärkste deutsche Wochenzeitung rund um das Thema Einschränkungen der Grundrechte.  Die Qualität der Artikeln war sehr breit gestreut und Prof Meyen nahm die Einladung als Mitherausgeber an, um die Zeitung zu verbessern. Da kein Autor Zeit und Muse hatte ihm zuzuhören, kündigte er seine wirkungslose Mitherausgeberschaft nach zwei Ausgaben, d.h. zwei  Wochen auf.  Später befand der Verfassungsschutz, dass die Zeitung “staatsdelegitimierende” Äusserungen enthalte.  Nicht seine und auch keine, auf die er Einfluss gehabt hätte – dennoch wird ihm als Beamter die Verantwortung angehängt – was dem Schuldprinzip unserer rechtsstaatlichen Grundordnung klar zuwider läuft.
Wer Prof Meyen kennt (und Martina Eglauer kennt ihn hinreichend gut, da er sie persönlich beriet, als sie BR-Rundfunkrätin wurde) weiß, dass er der Letzte ist, der die Demokratie in Frage stellt. Er gefährdet nicht die Demokratie, sondern höchstens die herrschende Meinungsmacht, indem er die realen Wirkungsmechanismen von Medien kompetent und sachlich erklärt. Das ist, was ihn offensichtlich so gefährlich macht und seine erstaunliche Diffamierung verursacht. (Inkl die unglaublichen Vorgänge in Folge seines Vortrages.)
Dr. Jörg Walter bat Frau Dr. Eglauer (zumindest demnächst) genau zu erläutern woran sie festmacht, dass sie der Meinung ist, Prof Meyen stehe nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Bgm Proske schloss darauf kurzerhand die Sitzung.